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Willkommen bei der Firma Jäkel + Schneider GmbH


Über 50 Jahre Qualität, Innovation, Präzision, haben unsere Firma zu einer der führenden Werkzeugschleifereien in Deutschland gemacht. Qualifiziertes Personal, sowie ein moderner Maschinenpark, sind seit Jahren bei uns Standard.
Unser Kundenstamm verteilt sich auf ganz Deutschland, dazu gehören Maschinenbau, Werkzeug-Formenbau, Mechanische Werkstätten, Stahlbau, Fahrzeugbau, Automobilzulieferer, Kunststoff und die Elektroindustrie

Schleiferei

Einblicke in unsere Schleiferei



Werkzeuge

Wir schleifen alle spanabhebenden Werkzeuge, HSS, HM u. VHM Spiralbohrer.


Gesamtübersicht Werkzeuge

Bohrwerkzeuge

Fräswerkzeuge

Sägen, Schermesser


Metallsägeblätter Ø 25 bis 1400mm / HM-Bestückte Sägeblätter Ø 100 bis 800mm /
Flachschleifarbeiten bis 3200mm Länge
Rundschleifarbeiten bis Ø 125 mm x Lg. 305mm / Innenschleifen bis Ø 100 x Lg. 100mm
Sonderwerkzeuge aus VHM oder Schnellstahl, Skizze oder Teilezeichnung reicht. Rest machen wir.


Senk-Reib und Gewindewerkzeuge

Sonderwerkzeuge

Wir schleifen und beschichten Ihre gebrauchten Chamdrill Bohrköpfe.

Chamdrill Bohrkopf

Wird der Bohrkopf rechtzeitig, d.h. bei einem Verschleiß von bis zu 0,2 mm ausgewechselt, kann der Nachschleifvorgang bis zu
4-mal wiederholt werden. Aber auch stärker verschlissene Bohrköpfe können noch geschliffen werden. Die nachgeschliffenen und erneut beschichteten Werkzeuge erreichen im Einsatz eine Standzeit von ca. 85% - 110% zum Neuwerkzeug. Die Bohrköpfe werden auf einer CNC-Werkzeugschleifmaschine nachgeschliffen und anschließend beschichtet. Die Lieferzeit, inkl. Beschichtung, beträgt in der Regel 8 Tage, max. jedoch 14 Tage. Alle Grundkörper, die zum Nachschliff gebraucht werden, sind bei uns vorhanden. Für einen Versuch schleifen wir Ihnen gerne einen Chamdrill-Bohrkopf kostenlos.
Unser Service: Hol- und Bringdienst im 1-Wochenrhythmus, bei beschichteten Werkzeugen 10 Werktage.


Sonderwerkzeuge

Vollhartmetall-Profilformfräser, für die zirkulare Fertigbearbeitung, von uns entwickelt und hergestellt


Ladeluftkrümmer für den Schiffsmotorenbau

Anschlußstutzen für den Schiffsmotorenbau

Anschlußstutzen für den Schiffsmotorenbau

Backform für die Lebensmittelindustrie


Wir fertigen Stufenbohrer nach Ihren Angaben!

Zum Download unseres Bestellformulars klickenSie bitte auf das Bild!

Reparatur

Zerstörte Plattensitze in Neuzustand versetzen


Beschädigte Bohr-, Fräs- oder Drehwerkzeughalter werden von uns fachgerecht instandgesetzt.

vorher

nachher

Wir überprüfen Ihre Zerspanungswerkzeuge und führen die erforderliche Reparatur aus. Unser Service umfasst alle Werkzeuge, unabhängig vom Fabrikat. Zudem erhalten sie vor jeder Auftragsannahme einen für uns verbindlichen Kostenvoranschlag.

vorher

nachher

Von uns instandgesetzte Werkzeuge sind in Funktion und Standzeit nicht von neuwertigem Werkzeug zu unterscheiden.

vorher

nachher


Partner

Partnerfirmen



Kontakt

Jäkel + Schneider GmbH


Ringstr. 17- 19
42553 Velbert
Tel.:(0 20 53) 4915738
Tel.:(0 20 53) 4922787
www.js-velbert.de
Email: info@js-velbert.de

Impressum

Jäkel + Schneider GmbH


Geschäftsführer: Martin Schneider
Ringstr. 17- 19
42553 Velbert
Tel.:(0 20 53) 4915738
Tel.:(0 20 53) 4922787

www.js-velbert.de
Email: info@js-velbert.de

HR-Eintrag:: Essen HRB Nr. 2270
Umsatzsteuer-ID. Nr.: 111/5708/2882

Alle Rechte an Logo, Bild und Text liegen bei der Jäkel + Schneider GmbH.

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Zur Verwendung gegenüber:
1. Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb des Handelgewerbes gehört;
2. juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
I. Angebot
Die zu demAngebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben
sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvorschlägen,
Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und Urheberrechte
vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Lieferer ist verpflichtet, vom
Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
II. Umfang der Lieferung
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers maßgebend, im Falle
eines Angebots des Lieferers mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme des Angebot, sofern
keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung des Lieferers.
III. Preis und Zahlung
1. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung abWerk, jedoch ausschießlich Verpackung. Zu
den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist Zahlung bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers innerhalb
von 8 Tagen zu leisten.
3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener
Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.
IV. Lieferzeit
1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragbestätigung.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen
hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, inbesondere
Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des
Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung
des Liefergegenstandes von erheblichem Einfuß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern
eintreten.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Lieferer nicht zu vertreten, wenn sie während eines
bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird in wichtigen Fällen
der Lieferer dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
4. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge Verschuldens des Lieferers entstanden
ist, Schaden erwächst, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede
volle Woche der Verspätung 1/2 v. H., im ganzen aber höchstens 5 v.H.vom Werte desjenigen Teiles der
Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden
kann.
Darüber hinausgehende Schäden werden nur in den Fällen des Abschnitts IX. 5 ersetzt. Diese Verpflichtung
gilt nur für Maschinen.
5. Wird der Versand aufWunsch des Besteller verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach
Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk
des Lieferers mindestens jedoch 1/2 v.H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet.
Der Lieferer ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf Ablauf einer angemessenen
Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter
Frist zu beliefern.
6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragpflichten des Bestellers voraus.
V. Gefahrübergang und Entgegennahme
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch
dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungkosten
oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.
Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl,
Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden. sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
2. Verzögert sich der Versand, infolge vom Umständen die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr
vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über, jedoch ist der Lieferer verpflichtet, auf
Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet
der Rechte aus Abschnitt VII. entgegenzunehmen.
4. Teillieferungen sind zulässig.
VI. Eigentumvorbehalt
1. Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis sämtliche Forderungen
des Lieferers gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden
Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt
auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Lieferers in eine laufende Rechnung aufgenommen
wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,
insbesondere bei Zahlungverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach
Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der
Pfändung des Gegenstandes durch den Lieferer liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung
findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn dies der Lieferer ausdrücklich schriftlich erklärt hat. Bei
Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
2. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.
Er tritt jedoch dem Lieferer bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm
aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser
Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferers, die Forderungen
selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Lieferer. die Forderungen
nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpfichtungen ordnungsgemäß
nachkommt. Der Lieferer kann verlangen, daß der Besteller ihm die abgetretene Forderung und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegestand zusammen mit anderen
Waren, die dem Lieferer nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Bestellers gegen
den Abnehmer in Höhe des zwischen Lieferer und Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
3. Der Lieferer verpflichtet sich, die ihm zustehende Sicherung insoweit freizugeben, als ihr Wert die
zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 25% übersteigt.
4. Der Lieferer ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-,
Feuer-, Wasser-, und sonstige Schäden zuversichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung
nachweislich abgeschlossen hat.
5. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei
Pfändungen, sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch dritte Hand, hat er den Lieferer
unverzüglich davon zu benachrichtigen.
6. Der Eigentumsvorbehalt und die dem Lieferer zustehende Sicherungen gelten bis zur vollständigen
Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die der Lieferer im Interesse des Bestellers eingegangen ist.
VII. Haftung für Mängel der Lieferung
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gehört,
haftet der Lieferer unter Ausschluß weiterer Ansprüche unbeschadet Abschnitt IX.4 wie folgt:
1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Lieferers
auszubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von 6 Monaten seit Inbetriebnahme infolge eines
vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter
Baustoffe oder mangelhafter Ausführung - als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich
beeinträchtigt herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu
melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers.
Verzögern sich der Versand, die Aufstellung oder die Inbetriebnahme ohne Verschulden des Lieferers,
so erlischt die Haftung spätestens 12 Monate nach Gefahrübergang.
2. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom
Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den
Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel,
Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeignter Baugrund, chemische, elektrochemische
oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers
zurückzuführen sind.
4. Zur Vornahme aller dem Lieferer nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen
und Ersatzlieferungen hat der Besteller nach Verständigung mit dem Lieferer die erforderliche Zeit
und Gelegenheit zu geben., sonst ist der Lieferer von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen
der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der
Lieferer sofort zu verständigen ist oder wenn der Lieferer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist,
hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Lieferer
Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
5. Von den durch Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der
Lieferer - insoweit als sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes
einschließlich des Versandes, sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaues,ferner, falls dies
nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung
seiner Monteure und Hilfskräfte. Im übrigen trägt der Besteller die Kosten.
6. Für das Einzelstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist drei Monate, sie läuft
mindestens aber bis zumAblauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Die
Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten
verursachten Betriebsunterbrechung verlängert.
7. Bei etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers
vorgenommen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden
Folgen aufgehoben.
8. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an
dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht
bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter sowie bei schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragpflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragpflichten haftet der
Lieferer - ausser in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender
Angestellter - nur für den vertragstypischen, vernüftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluß
gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes
für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet
wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung
gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind, abzusichern.
VIII. Haftung für Nebenpflichten
Wenn durch Verschulden des Lieferers der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge unterlassener
oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluß erfolgten Vorschlägen und Beratungen
sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung
des Liefergegenstandes - nicht vertragsmäßig verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluß
weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VII. und IX. entsprechend.
IX. Recht des Bestellers auf Rücktritt, Wandlung und Sonstige Haftung des Lieferers
1. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn dem Lieferer die gesamte Leistung vor Gefahrübergang
endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Lieferers. Der Besteller kann
auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung
eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der
Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend
mindern.
2. Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes IV. der Lieferbedingungen vor und gewährt der Besteller
dem in Verzug befindlichen Lieferer eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung,
daß er nach Ablauf der Frist die Annahme der Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten,
so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
3. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Bestellers ein,
so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
4. Der Besteller hat ferner ein Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages, wenn der Lieferer eine
ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines vom ihm
zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen
lässt. Das Recht des Bestellers auf Rückgängigmachung des Vertrages besteht auch in sonstigen Fällen
des Fehlschlagens der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch den Lieferer.
5. Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf
Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen
Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht
bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter sowie bei schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet
der Lieferer - ausser in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers oder
leitender Angestellter - nur für den Vertrages typischen, vernüftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der
Haftungsausschluß gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des
Liefergegenstandes für Personenschäden oder Sachschäden an privaten genutzten Gegenständen gehaftet
wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn
die Zusicherung gerade bezweckt hat, dem Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind, abzusichern.
X. Besondere Bedingungen für Bearbeitungsverträge (Fertigstellung, Aufarbeitung,
Umarbeitung oder Wiederherstellung von Werkzeugen)
Ergänzend zu oder abweichend von den Lieferbedingungen gilt für derartige Bearbeitungsverträge:
1. Die Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu bezahlen.
2. Für das Verhalten des an den Bearbeiter eingesandten Materials übernimmt dieser keine Haftung.
Sein Anspruch auf Vergütung bleibt unberührt.
Wird das Material bei der Bearbeitung durch Verschulden des Bearbeiters unbrauchbar, entfallen der Vergütungsanspruch
des Bearbeiters und ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Bestellers.
3. Mängelhaftung ist ausgeschlossen.
XI. Sonstige Haftung
Soweit eine Haftung des Lieferers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, gegebenen ist, beschränkt
sich diese auf höchstens 5% vom Wert der betroffenen Liefermenge.
XII. Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen
ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz oder die die Lieferung ausführende
Zweigniederlassung des Lieferers zuständig ist. Der Lieferer ist auch berechtigt am Hauptsitz des Bestellers
zu klagen.
Da Langlochfräser in der Regel zum Fräsen von Paßfedernuten verwendet werden, schleifen wir die
Umfangschneiden nicht nach, sondern trennen das schadhafte Stück ab und verzahnen die Stirn neu.
Falls die Umfangschneiden jedoch auf Ihrer ganzen Länge verschlissen sind, schleifen wir sie auch nach
(gegebenenfalls auf einen von Ihnen in Ihrer Bestellung gewünschten Durchmesser).
Schaftfräser, Walzenfräser und Walzenstirnfräser schleifen wir allseitig ohne Rücksicht auf eine Verminderung
des Durchmessers. sofern nicht der Auftraggeber ausdrücklich auf die Erhaltung oder Erstellung
eines neuen Durchmessers besteht. Scheibenfräser werden grundsätzlich nur an den
Umfangschneiden geschliffen, ohne Rücksicht auf den Durchmesser. Sollen Scheibenfräser auch an
den Seiten oder im Satz verschliffen werden, bedarf es des ausdrücklichen Auftrags in der Bestellung.
Allgemein werden die zur Wiederherstellung des Werkzeuges notwendigen Arbeiten von uns in angemessener
Weise festgesetzt und ausgeführt.
Ausführung A: Werkzeug normal abgestumpft, Verschleiß an der Freifläche bis 0,3 mm: Leicht
nachgeschliffen.
Ausführung B: Werkzeug stark abgestumpft, Verschleiß an der Freifläche bis 0,3 mm: Stark
nachgeschliffen.
Ausführung C: Werkzeug hat keine Ausbrüche. Neu nachgeschliffen.
Ausführung D: Werkzeug auf neues kleineres Maß oder Passmaß geschliffen und beschriftet.
Ausführung E: Werkzeug ganz überholt. Bei HM-bestückten Bohrern: Generalüberholung, neue HMPlatte
einlöten und neu anschleifen.
Ausführung F: Reparatur lohnt nicht, da Arbeitsaufwand im Verhältnis zum Neupreis zu hoch.
Ausführung G: Werkzeug hat Axial- oder Radialschlag.
Ausführung H: Werkzeug ist gerissen oder hat zu große Ausbrüche, Nachschleifen ist nicht zu empfehlen
Ausführung J: Wegen Ausbrüche oder Verschleiß an der Rundlauffase ungeschliffen zurück.
Reparatur nur nach persönlicher Rücksprache oder mit Angabe eines neuen
kleineren Durchmessers mit neuem Auftrag an uns möglich.
Ausführung K: Beim Schleifen der HM-Schneiden wurden Haarrisse sichtbar. Nicht komplett
geschliffen zurück, da weiteres Nachschleifen nicht zu empfehlen.
Ausführung L: Ob das Werkzeug zur Probe geschliffen wird entscheidet Jäkel +Schneider nach
Prüfung und Stellungnahme.
Ausführung M: Werkzeug wurde nach dem Schleifen PVD-TIN-beschichtet.
Ausführung N: Werkzeug vom Kunden unsachgemäß geschliffen daher ist eine fachgerechte
Instandsetzung und ein funktionsfähiger Anschliff nicht mehr möglich.
Ausführung O: Werkzeug wurde bereits ein- oder mehrmals nachgeschliffen. weiteres Nachschleifen
ist wegen der zu kurzen HM-Platte oder fehlendem Hartmetalls nicht möglich.
Ausführung P: Werkzeug vom Kunden nachgeschliffen, HM-Bohrer hat kein Original-Anschliff mehr.
Ausführung R: Werkzeug wurde mit Spezial-Anschliff versehen, da Original-Anschliff nicht mehr
möglich war.
Ausführung S: Bohrer wurden in einem verrosteten und stark verschmutzten Zustand angeliefert,
dadurch entstehen beim Reinigen vor dem Beschichten zusätzliche Kosten, die bis
zu 50% des Beschaffungspreises ausmachen können.
Ausführung T: Spankammern wurden geschliffen und poliert.
Ausführung U: Werkzeug wurde nach dem Schleifen PVD-TICN-beschichtet.
Ausführung V: Andere Beschichtung auf Anfrage.

Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz


Im Folgenden informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung unserer Website:
1. Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, z. B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Nutzerverhalten (Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)).
2. Verarbeitung
a) Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung (Art. 4 Nr. 2 DS-GVO).
b) Sofern Sie mit mir per E-Mail in Kontakt treten, werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von mir gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten. Die dabei anfallenden Daten werden gelöscht, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder die Verarbeitung eingeschränkt, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
3. Verantwortlicher
Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist (vgl. auch das Impressum):
Martin Schneider
Ringstr. 17-19
D - 42553 Velbert
+49 ( 20 53) 4915738
+49 ( 20 53) 4922787
info@jsk-essen.de
4. Rechte
Sie haben folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:
Recht auf Auskunft, Art 15 DS-GVO
Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO
Recht auf Löschung, Art. 17 DS-GVO
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DS-GVO
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, Art. 21 DS-GVO
Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO
Sie haben zudem ein Beschwerderecht hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Datenschutzaufsichtsbehörde.
Die zuständige Aufsichtsbehörde in NRW ist:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf
Telefon 0211 38424-0
Telefax 0211 38424-10
E-Mail: poststelle@kli.nrw.de
Internet: http://www.ldi.nrw.de
5. Erhebung personenbezogener Daten bei Besuch meiner Website
Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website und Sie mir nicht anderweitig Informationen übermitteln, erhebe ich nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an meinen Server übermittelt. Wenn Sie meine Website betrachten möchten, erhebe ich nach Art. 6 Abs.1 S.1 f) DS-GVO bis zur automatisierten Löschung die folgenden Daten, die technisch erforderlich sind, um die Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:
IP-Adresse
Datum und Uhrzeit der Anfrage
Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT)
Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
jeweils übertragene Datenmenge
Website, von der die Anforderung kommt
Browser
Betriebssystem und dessen Oberfläche
Sprache und Version der Browsersoftware